Kosten für neuartige Entwicklungen

können mit bis zu 3,5 Mio. EUR jährlich
für FuE direkt vom Finanzamt gefördert werden

ZUM RECHNER

Wussten Sie, dass sie Ihre Entwicklungskosten
gefördert bekommen können?

Holen Sie sich bis zu 35 % der Kosten
rückwirkend für die letzten 4 Jahre
zurück –

und als Einzelunternehmer sogar
pauschal 70 € pro Entwicklungsstunde.

Im ⌀ ca. 300.000 € pro Jahr – direkt vom Finanzamt.

MIGA Consulting gehört zu den erfahrensten Partnern in diesem Bereich:

Unser Team war maßgeblich am Aufbau der Prüfstelle BSFZ beteiligt.

Die Zahlen sprechen für sich:

Über 100 geprüfte Anträge und mehr als 100 Mio. € bewilligte Forschungszulage belegen unseren Beitrag zur Innovationsförderung in Deutschland.

ZUM RECHNER

Der smarte Weg zur Forschungszulage

Unser Rechner zeigt Ihnen sofort, mit welcher Zulage Sie rechnen können.

MIGA's ForschungszulagenRechner

Forschungszulagen-Rechner

Stunden
Jahre
Jährliche Abschreibung: 0,00 €
Die Bemessungsgrundlage übersteigt das Maximum von 10Mio. €. Für die Berechnung wird der gedeckelte Betrag verwendet.

Ihre voraussichtliche Forschungszulage

Bemessungsgrundlage 0,00 €
Angewandter Fördersatz 35 %

Forschungszulage pro Jahr 0,00 €

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Dieser Rechner dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnungen wird keine Haftung übernommen.

Forschungszulage Scrollytelling

Technische Parameter der Forschungszulage

Die steuerliche Forschungsförderung folgt klaren gesetzlichen Kriterien. Nachfolgend sind die wesentlichen Definitionen und Anforderungen für die Beantragung und Prüfung aufgeführt.

02 · Anspruchsberechtigte

Steuerpflicht und Ausschlusskriterien

Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform. Ausgeschlossen sind nur Unternehmen, die steuerbefreit sind oder als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gelten. Die Förderfähigkeit ist nicht an Umsatz, Gewinn oder Geschäftsmodell gebunden.

03 · Förderfähige FuE-Tätigkeiten

Gesetzliche Kriterien und Abgrenzung

Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die die gesetzlichen FuE-Kriterien erfüllen: Neuartigkeit (Gewinnung neuer Erkenntnisse gegenüber dem Stand der Technik), technische Unsicherheiten (wissenschaftlich-technische Risiken, keine wirtschaftlichen), sowie ein planmäßiger Forschungsansatz. Förderfähig sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Routinetätigkeiten, Implementierungen und marktnahe Anpassungsentwicklungen sind ausgeschlossen.

04 · Förderfähige Kosten

Personal, Aufträge und Investitionen

Förderfähig sind Personalkosten für FuE-Personal, pauschale Eigenleistungen von Einzelunternehmern, qualifizierte Auftragsforschung im EU/EWR-Raum (70 % ansetzbar) und – seit 2024 – Abschreibungen auf abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter, sofern diese ausschließlich und projektbezogen eingesetzt werden. Beraterkosten und allgemeine Betriebsausgaben sind nicht förderfähig.

05 · Zweistufiges Antragsverfahren

Bescheinigung und Festsetzung

Der Antrag besteht aus zwei Stufen: (1) Fachliche Bescheinigung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), einschließlich Projektbeschreibung und tabellarischem Arbeitsplan. (2) Antrag beim Finanzamt über ELSTER zur Festsetzung der Forschungszulage auf Basis der tatsächlich entstandenen förderfähigen Aufwendungen.

06 · Vorhabenbeschreibung

Technische Dokumentationsanforderungen

Erforderlich sind eine klar definierte Problemstellung bzw. Wissenslücke, eine technische Einordnung des Stands der Technik, ein nachvollziehbarer Lösungsansatz mit strukturierten Arbeitspaketen sowie die klare Benennung der technischen Unsicherheiten. Die Darstellung muss prüfbar, konsistent und fachlich eindeutig sein.

09 · Wirtschaftsgüter

Abschreibungen im FuE-Kontext

Förderfähig sind Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter, die nach dem 27.03.2024 angeschafft wurden, ausschließlich eigenbetrieblich im FuE-Vorhaben eingesetzt werden und für die Durchführung des Vorhabens erforderlich sind. Jedes Wirtschaftsgut muss einem konkreten Arbeitspaket zugeordnet sein.

11 · Verwertungshorizont

Nutzung und Einordnung

Der Verwertungshorizont kennzeichnet die beabsichtigte Nutzung: wissenschaftliche Verwertung, mittelfristige Nutzung oder wirtschaftliche Anwendung. Die Angabe dient der Einordnung des Projekts und beeinflusst nicht die grundsätzliche Förderfähigkeit.

FAQ

  • Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung & Entwicklung (F&E) in Deutschland. Seit 2020 können alle Unternehmen – unabhängig von Größe und Gewinn – gefördert werden.

  • Die Forschungszulage beträgt grundsätzlich 25 % der förderfähigen Aufwendungen.

    • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) liegt die Förderquote seit 2024 bei 35 %.

    • Anrechenbar sind Personalkosten sowie 60 % von Auftragsforschungskosten.

    • Der maximale Förderbetrag liegt derzeit bei 3,5 Mio. € pro Unternehmen und Jahr.

    • Ab 2026 erhöht sich dieser Betrag für KMU auf 4,2 Mio. € pro Jahr.

    • Die Förderung erfolgt über die Steuererklärung – entweder als Steuerminderung oder als direkte Auszahlung.

  • Schon bei kleinen F&E-Projekten. Selbst wenn es nur ein Mitarbeiter ist, der an einer Innovation arbeitet, kann die Zulage mehrere tausend Euro bringen.

  • Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Wichtig ist ein klarer Innovationsbezug.

  • Personalkosten für F&E, Aufträge an Dritte, anteilige Gemeinkosten sowie Materialaufwendungen.

  • Der Antrag erfolgt zweistufig:

    1. Fachliche Prüfung durch die BSFZ

      • Unternehmen reichen eine Projektbeschreibung ein.

      • Die BSFZ prüft, ob es sich um förderfähige Forschung & Entwicklung handelt.

      • Bei positiver Bewertung wird ein Bescheid erteilt.

    2. Steuerliche Geltendmachung beim Finanzamt

      • Mit dem BSFZ-Bescheid beantragt das Unternehmen die Forschungszulage beim Finanzamt.

      • Das Finanzamt prüft die Kosten, berechnet die Förderung und verrechnet sie mit der Steuerlast.

      • Falls keine Steuerlast vorhanden ist, erfolgt eine direkte Auszahlung.

  • Ja, bis zu 4 Jahre rückwirkend. Auch bereits abgeschlossene Projekte können nachträglich berücksichtigt werden.

  • Nein. Entscheidend ist der Innovationsansatz, nicht der wirtschaftliche Erfolg oder ein fertiges Produkt.

  • Je nach Projektumfang und Bearbeitung durch die BSFZ dauert die Prüfung meist 3–6 Monate.

  • Projektbeschreibung, Personalzeiten, Lohn- und Gehaltsnachweise, Verträge mit Forschungspartnern und ggf. Rechnungen.

  • Unser Vergütungsmodell ist klar und fair: Eine kleine prozentuale Erfolgsbeteiligung – sie fällt nur an, wenn Ihre Forschungszulage bewilligt wird.