15-Minuten Quick-Check
In einem kurzen unverbindlichen Gespräch ordnen wir Ihre Entwicklungsarbeit, den Projektzeitraum und die maßgeblichen Fristen ein.
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Die Forschungszulage ist eine staatliche Förderung für Unternehmen, die neue Produkte, Verfahren oder digitale Lösungen entwickeln. Das Finanzamt erstattet einen Teil der förderfähigen Kosten.
Das Forschungszulagengesetz unterscheidet präzise zwischen Einzelunternehmern und Unternehmen mit Team. Beide Modelle bieten enorme Liquiditätsvorteile – doch die Berechnung unterscheidet sich grundlegend.
Eigene Entwicklungszeit kann pauschal berücksichtigt werden.
Sie müssen sich kein Gehalt auszahlen. Das Gesetz kann Ihre nachweisbaren Entwicklungsstunden (bis zu 40h/Woche) als förderfähige Eigenleistung berücksichtigen. Bei 35 % Erstattungssatz bedeutet das theoretisch bis zu 46.000 € pro Jahr – abhängig von Voraussetzungen und Nachweisen.
35 % Forschungszulage auf förderfähige Personalkosten und Auftragsforschung.
Gefördert werden tatsächlich angefallene Kosten für interne Angestellte (Bruttogehalt inkl. Sozialabgaben) sowie 70 % der Rechnungsbeträge für externe Entwicklungsdienstleister. Für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025 können zusätzlich 20 % Gemein- und Betriebskosten pauschal berücksichtigt werden.
Wir strukturieren die Unterlagen und begleiten Sie durch den BSFZ-Prozess.
In einem kurzen unverbindlichen Gespräch ordnen wir Ihre Entwicklungsarbeit, den Projektzeitraum und die maßgeblichen Fristen ein.
Wir haben die BSFZ maßgeblich mitaufgebaut und verfügen über mehrjährige Erfahrung als Prüfer und Gutachter. Dieses Wissen geben wir an Sie weiter: Viele Stolperfallen können im schlimmsten Fall zu einem abgelehnten Bescheid und damit zu einem ärgerlichen Einnahmeverlust führen. Ein Lehrbuch gibt es nicht – für das bestmögliche Ergebnis zählt Erfahrung.
Nach Ausstellung der BSFZ-Bescheinigung können Sie die Forschungszulage beim Finanzamt beantragen. Die Festsetzung und Auszahlung erfolgen durch das Finanzamt.
Wählen Sie Ihre Steuerjahre (2022–2026) und Ihren Förderstatus. Ob Eigenleistung oder KMU-Forschungszulage: Sehen Sie sofort, welche Größenordnung sich aus Ihren Angaben ergeben kann.
Prüfung · Entwicklung · Beratung
Wir machen Ihre Entwicklung fachlich nachvollziehbar.
Wir haben die BSFZ seit 2021 aktiv mitgestaltet und bringen mehrjährige Prüfer- und Gutachtererfahrung mit. Wir kennen die Forschungszulage und wissen, worauf es ankommt.
Neuartigkeit, technische Unwägbarkeiten und planmäßiges Vorgehen nachvollziehbar beschreiben.
Mit der GeoEngine entwickelt MIGA eigene GIS- und Datenlösungen.
Wir schärfen die technische Beschreibung gemeinsam mit Ihnen.
Ihre Forschungszulage zentral organisieren.
MIGA hat eine positive BSFZ-Bescheinigung für die eigene GeoEngine-Entwicklung erhalten: eine experimentelle Entwicklung einer topologieerhaltenden Reduktions- und Streaming-Architektur zur Ad-hoc-Analyse bundesweiter Geodaten gemäß § 2 FZulG.
Der positive Bescheid von 2026 bestätigt ein eigenes MIGA-FuE-Vorhaben.
Wir wissen exakt, wie technologische Risiken und Neuheitsgrade formuliert sein müssen.
Die konkrete Vergütung und Fälligkeit richten sich nach dem jeweils vereinbarten Mandatsvertrag.
Erstgespräch vorbereiten
Erst die wichtigsten Angaben, dann eine kurze Projektbeschreibung. Danach öffnet sich die Terminbuchung.
Das Wesentliche auf den Punkt gebracht – für Gründer, Freelancer und Mittelständler.
Als Einzelunternehmer, Freiberufler oder geschäftsführender Gesellschafter müssen Sie sich kein Gehalt auszahlen, um eigene FuE-Tätigkeiten geltend zu machen. Für nach dem 31. Dezember 2025 begonnene bzw. geleistete Tätigkeiten gilt ein pauschaler Satz von 100 €/h, jeweils bis zu 40 Stunden pro Woche. Für frühere Zeiträume gelten andere Sätze. Arbeitsnachweise und die steuerliche Einordnung sollten für das jeweilige Vorhaben geprüft werden.