Forschungszulage

bis zu     3,5 Mio. EUR     jährlich


für Forschung und Entwicklung

Neues entwickelt? Prozesse digitalisiert? Produktion modernisiert?

Holen Sie sich bis zu 35 % aller Personalkosten der letzten 4 Jahre zurück –

und als Einzelunternehmer sogar 100 € pro Entwicklungsstunde.

Bis zu 3,5 Mio. € pro Jahr – direkt vom Finanzamt.

MIGA Consulting gehört zu den erfahrensten Partnern in diesem Bereich:

Unser Team war maßgeblich am Aufbau der Prüfstelle BSFZ beteiligt.

Die Zahlen sprechen für sich:

Über 100 geprüfte Anträge und mehr als 100 Mio. € bewilligte Forschungszulage belegen unseren Beitrag zur Innovationsförderung in Deutschland.

Kontaktiere uns!

Diese Expertise bringen wir heute in Ihr Unternehmen:

Wir helfen Ihnen, bis zu 35 % Ihrer FuE-Aufwände erstattet zu bekommen – rückwirkend für die letzten vier Jahre bis 2021.

So entstehen jährliche Steuererstattungen von bis zu 3,5 Mio. €, und ab 2026 sogar bis zu 4,2 Mio. €.

Potenzial prüfen

Unsere Mission:

Wir fördern Unternehmen, die Zukunft gestalten

– nicht mit Worten, sondern mit Liquidität.

Und das Beste:

Unsere Arbeit ist
100 % erfolgsbasiert.

Wird Ihr Antrag nicht bewilligt, entstehen Ihnen keine Kosten.

Der smarte Weg zur Forschungszulage

Unser Rechner zeigt Ihnen sofort, mit welcher Zulage Sie rechnen können.

MIGA's Forschungszulagen‑Rechner

MIGA's Forschungszulagen-Rechner

Stunden
Jahre
Jährliche Abschreibung: 0,00 €
Die Bemessungsgrundlage übersteigt das Maximum von 10 Mio. €. Für die Berechnung wird der gedeckelte Betrag verwendet.

Ihre voraussichtliche Forschungszulage

Bemessungsgrundlage 0,00 €
Angewandter Fördersatz 35 %

Forschungszulage pro Jahr 0,00 €

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Dieser Rechner dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnungen wird keine Haftung übernommen.

FAQ

  • Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung & Entwicklung (F&E) in Deutschland. Seit 2020 können alle Unternehmen – unabhängig von Größe und Gewinn – gefördert werden.

  • Die Forschungszulage beträgt grundsätzlich 25 % der förderfähigen Aufwendungen.

    • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) liegt die Förderquote seit 2024 bei 35 %.

    • Anrechenbar sind Personalkosten sowie 60 % von Auftragsforschungskosten.

    • Der maximale Förderbetrag liegt derzeit bei 3,5 Mio. € pro Unternehmen und Jahr.

    • Ab 2026 erhöht sich dieser Betrag für KMU auf 4,2 Mio. € pro Jahr.

    • Die Förderung erfolgt über die Steuererklärung – entweder als Steuerminderung oder als direkte Auszahlung.

  • Schon bei kleinen F&E-Projekten. Selbst wenn es nur ein Mitarbeiter ist, der an einer Innovation arbeitet, kann die Zulage mehrere tausend Euro bringen.

  • Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Wichtig ist ein klarer Innovationsbezug.

  • Personalkosten für F&E, Aufträge an Dritte, anteilige Gemeinkosten sowie Materialaufwendungen.

  • Der Antrag erfolgt zweistufig:

    1. Fachliche Prüfung durch die BSFZ

      • Unternehmen reichen eine Projektbeschreibung ein.

      • Die BSFZ prüft, ob es sich um förderfähige Forschung & Entwicklung handelt.

      • Bei positiver Bewertung wird ein Bescheid erteilt.

    2. Steuerliche Geltendmachung beim Finanzamt

      • Mit dem BSFZ-Bescheid beantragt das Unternehmen die Forschungszulage beim Finanzamt.

      • Das Finanzamt prüft die Kosten, berechnet die Förderung und verrechnet sie mit der Steuerlast.

      • Falls keine Steuerlast vorhanden ist, erfolgt eine direkte Auszahlung.

  • Ja, bis zu 4 Jahre rückwirkend. Auch bereits abgeschlossene Projekte können nachträglich berücksichtigt werden.

  • Nein. Entscheidend ist der Innovationsansatz, nicht der wirtschaftliche Erfolg oder ein fertiges Produkt.

  • Je nach Projektumfang und Bearbeitung durch die BSFZ dauert die Prüfung meist 3–6 Monate.

  • Projektbeschreibung, Personalzeiten, Lohn- und Gehaltsnachweise, Verträge mit Forschungspartnern und ggf. Rechnungen.

  • Unser Vergütungsmodell ist klar und fair: Eine kleine prozentuale Erfolgsbeteiligung – sie fällt nur an, wenn Ihre Forschungszulage bewilligt wird.